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1. Was ist eine Spielgruppe?
Eine konstante Gruppe von sechs bis acht Kindern ab zweieinhalb Jahre bis zum

Kindergarteneintritt, die sich regelmässig zum Spielen trifft.

Betreut werden die Kinder durch unsere ausgebildete Spielgruppenleiterin.

2. Ab wann kann mein Kind die Spielgruppe besuchen?
Kinder ab zweieinhalb Jahre bis Kindergarteneintritt können die Spielgruppe besuchen.

 

3. Wie gross sind die Gruppen?
Die Gruppen bestehen aus maximal 8 Kindern.

4. Wann findet die Spielgruppe statt?
Die Innenspielgruppe findet Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:45 – 11.15 Uhr statt. 
Die Waldspielgruppe jeweils um 08:30 - 11:30 Uhr.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie Ihr Kind pünktlich zur Spielgruppe zu bringen und abzuholen.

 

5. Wie oft kann mein Kind die Spielgruppe besuchen?
Ein Kind kann 1-2mal wöchentlich die Spielgruppe besuchen.

 

6. Wie viel kostet die Spielgruppe?
 

  • 1 x pro Woche (1 x Wald pro Monat 3 Std. inkl.)
    Fr. 205.-- pro Quartal (3 Monate) zuzüglich Fr. 20.-- Mitgliederbeitrag pro Familie und Jahr.

     

7. Wie hoch ist der Vereinsmitgliederbeitrag?
20.-- pro Familie und Jahr.

8. Ist das Kind in dieser Zeit versichert?
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung der Kinder ist Sache der Eltern.

 

9. Austritt aus der Spielgruppe
Die Anmeldung des Kindes gilt für das ganze Spielgruppenjahr. Bei einem allfälligen verfrühten Austritt erlauben wir uns die ganzen Kosten des angebrochen Semesters zu verrechnen. 

10. Abzug "Kosten der Kinderdrittbetreuung" im Kanton Bern
Hier ein Auszug aus dem Merkblatt 12 für natürliche Personen ab 2016: „Ziff. 11: Kosten der Kinderdrittbetreuung -

Eltern können die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung ihrer Kinder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag in Abzug bringen. Damit die angefallenen Kosten in Abzug gebracht werden können, muss ein direkter Zusammenhang zwischen der Kinderdrittbetreuung und der Erwerbstätigkeit, der Ausbildung oder der Erwerbsunfähigkeit der steuerp ich- tigen Person bestehen. Der Abzug ist zulässig für jedes Kind unter 14 Jahren, welches zusammen mit der steuerp ichtigen Person im gleichen Haushalt lebt.

Bei getrennt veranlagten Eltern kann derjenige Elternteil die Kosten in Abzug bringen, der diese trägt. Machen beide Eltern Kinderbetreuungskosten geltend, darf die Summe der Abzüge die Maximalbeträge nicht übersteigen. 

Gut zu wissen / FAQ
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